AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen SCHNAUZERL Hotel. Bei Fragen dazu schreiben Sie bitte an info@schnauzerl.at oder verwenden das Kontaktformular .

 

1. Aufnahme und Ausfolgung:  Die Aufnahme und Ausfolgung der Tiere in die Pension ist mit Termin während der Öffnungszeiten möglich. An- und Abreise außerhalb dieser Zeit erfolgt gegen Aufpreis. Tiere werden nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung - unter ausdrücklichem Vorbehalt, dass die Angaben zum Tier zutreffend sind - übernommen. Die Abholung wird bei der Übergabe vereinbart. Für Pensionstiere ist bei der Reservierung eine Vorauszahlung zu leisten.

 

2. Unterbringung: Für die Dauer des Aufenthaltes bleibt das Tier in dem zugewiesenen Zimmer. Es ist SCHNAUZERL überlassen, das  Tier in ein anderes Zimmer zu verlegen (z. B. ein Hund verträgt sich mit einem anderen nicht, zeigt aggressives Verhalten, eine verspätete Abholung etc.). Von Besuchen der eingestellten Tiere durch Eigentümer (oder Angehörige etc.) muss, im Interesse der Tiere, Abstand genommen werden. Ist Einzelhaltung nötig, wird diese laut Preisliste extra berechnet. Normalfutter ist im Preis inbegriffen. Sollte Spezialfutter nötig sein (z. B. Welpe, Diät, Käfigtier etc.) ist dieses mitzugeben oder wird verrechnet.

 

3. Gesundheit: Der Impfausweis ist abzugeben und wird bei Abholung des  Tieres retourniert. Das  Tier wird auf seinen Gesundheits- und Pflegezustand geprüft und gegebenenfalls behandelt. Nicht ausreichend geimpfte oder augenscheinlich kranke Tiere werden vorläufig in der Quarantänestation verwahrt und dürfen erst nach Untersuchung durch einen Tierarzt zusammen mit anderen  Tieren untergebracht werden. Es steht SCHNAUZERL frei, einen Tierarzt zu kontaktieren und zum Wohle des Tieres zu entscheiden. Die Kosten für eine notwendige Untersuchung bzw. Behandlung hat der  Vertragspartner zu tragen. Tierärztliche Behandlungs- oder Medikamentenspesen sowie Diätkosten werden extra berechnet.

 

4. Halsbänder/Kennzeichnung: Wegen Verletzungsgefahr tragen die Hunde im SCHNAUZERL Halsbänder (keine Ketten oder Geschirre) mit Marke, auf der der Tiername lesbar ist. Falls es aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich ist, kann darauf verzichtet werden.

 

5. Verrechnung: Der Aufenthalt ist im Voraus zu bezahlen. Der Tag der Ankunft als auch der Tag der Abholung werden jeweils als voller Tag verrechnet. Die Tiere werden nur gegen vollständige Bezahlung der Rechnung ausgefolgt. Die Pensionspreise werden jeweils bei Annahme des  Tieres pro Kalendertag festgelegt und beinhalten: Betreuung und Pflege des  Tieres, Durchführung der veterinärhygienischen Maßnahmen und Normalfutter.

 

6. Abholung: Das  Tier wird grundsätzlich nur an den Vertragspartner ausgefolgt. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte das  Tier zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, so verlängert sich der Aufenthalt automatisch und es kommt der vereinbarte Tagespreis zur Anwendung. Bei verspäteter Abholung kann das Tier in eine andere Zimmerkategorie verlegt werden. Bleibt ein  Tier länger als 14 Tage ohne Bezahlung in der Pension, kann es nach erfolgter schriftlicher Erinnerung mit einer weiteren Frist von 14 Tagen in das Eigentum des SCHNAUZERL überstellt werden. SCHNAUZERL ist nicht verpflichtet das Eigentum an dem Tier zu übernehmen. Wird ein Tier innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt und der Vertragspartner meldet sich nicht, oder verweigert die Übernahme, ist das SCHNAUZERL berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners für andere Verwahrung des  Tieres Sorge zu tragen. Es wird keine Haftung übernommen. Der  Vertragspartner ist verpflichtet, für die, durch die Nichtabholung entstandenen Kosten aufzukommen.

 

7. Stornofristen: Sofern in der in der Reservierungsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde, gelten folgende Stornobedingungen als vereinbart: bei Stornierung bis 2 Monate vor dem Ankunftstag: € 25,00 / bei Stornierung bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 50 % des Bruttopreises / bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des Bruttopreises / bei Stornierung in der Woche vor dem Ankunftstag / bei Nichtankunft (No Show), Storno am Ankunftstag oder vorzeitiger Abholung: 100 % des Bruttopreises. Die Stornobedingungen gelten auch, wenn das Tier seitens SCHNAUZERL - wegen unrichtiger Angaben des Halters zum Tier - nicht betreut wird. Bei der Reservierung ist darauf zu achten, Auffälligkeiten des Tieres richtig und zutreffend anzugeben. Andernfalls wird SCHNAUZERL die Betreuung des Tieres ggfs. ablehnen. Der Bruttopreis beinhaltet Tierpension plus gebuchte Zusatzleistungen (Fellpflege, Schule, Shuttle, Spaziergänge, Einzelhaltung). Die Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach dem erfolgten Storno und wird von allfälligen Anzahlungen einbehalten, Überhänge werden an das bekannt zu gebende Konto rücküberwiesen oder bar ausbezahlt.  

 

8. Beanstandungen: Der Vertragspartner verpflichtet sich, allfällige Beanstandungen schriftlich zu melden und das  Tier im SCHNAUZERL vorzustellen. Für unerwünschten Nachwuchs kann SCHNAUZERL keine Haftung übernehmen. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Den, in der Pension befindlichen  Tieren wird die größte Obsorge gewidmet, für etwaige unvorhersehbare Zwischenfälle kann jedoch keine Gewähr geleistet werden. Behandlung durch einen Tierarzt nach Wahl des Vertragspartners mit Kostenübernahme durch SCHNAUZERL kann nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit SCHNAUZERL erfolgen und das in jedem Fall nur bis zu einer maximalen Kostenforderung, welche die Hälfte des Pensionspreises nicht übersteigt.

 

9. Todesfall:  SCHNAUZERL kann keine Haftung für das Versterben eines Tieres während der Betreuung übernehmen. Bei Tod eines Tieres wird der Leichnam von Ruhe & Frieden GmbH / Tierkrematorium, 5301 Eugendorf abgeholt und bis zum Eintreffen des Vertragspartners kühl verwahrt. SCHNAUZERL wird versuchen den Vertragspartner zu kontaktieren. 

 

10. Gerichtsstand: Für alle aus etwaigen Verträgen resultierenden Streitigkeiten gilt als vereinbarter Gerichtsstand das Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee.